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Aktuelles Urteil des Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt vom 29.03.2021, Az.: 5 C 14/21 zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten
PHP Rechtsanwälte (Stuttgart, Heilbronn) erstreiten Urteil am Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt, in dem das Gericht abermals die Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bestätigt. Das Amtsgericht stellte in seinem Urteil klar heraus, dass die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 11.12.2019, Az. 3 U 8/19 an seiner Auffassung, dass die Schwacke-Liste vorzugswürdig sei, nichts ändert. Das OLG habe zwar die Abrechnung nach der sogenannten Fracke-Methode als geeignet und sachgerecht gebilligt, dies jedoch ohne andere Abrechnungsmethoden auszuschließen, sondern es habe vielmehr ausdrücklich auch die Abrechnung nach der Schwacke-Liste als geeignet genannt. Die Erforderlichkeit der Anmietung ergab sich für das Gericht bereits aus der der Rechnung zu entnehmenden gefahrenen Kilometerleistung. Das Urteil als PDF zum Download Zurück zur News-Übersicht