Aktuelles Urteil des Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt vom 29.03.2021, Az.: 5 C 14/21 zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten
PHP Rechtsanwälte (Stuttgart, Heilbronn) erstreiten Urteil am Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt, in dem das Gericht abermals die Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage für die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten bestätigt. Das Amtsgericht stellte in seinem Urteil klar heraus, dass die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 11.12.2019, Az. 3 U 8/19 an seiner Auffassung, dass die Schwacke-Liste vorzugswürdig sei, nichts ändert. Das OLG habe zwar die Abrechnung nach der sogenannten Fracke-Methode als geeignet und sachgerecht gebilligt, dies jedoch ohne andere Abrechnungsmethoden auszuschließen, sondern es habe vielmehr ausdrücklich auch die Abrechnung nach der Schwacke-Liste als geeignet genannt. Die Erforderlichkeit der Anmietung ergab sich für das Gericht bereits aus der der Rechnung zu entnehmenden gefahrenen Kilometerleistung. Das Urteil als PDF zum DownloadZurück zur News-Übersicht