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Aktuelles Urteil des Amtsgericht Heilbronn vom 11.06.2021, Az.: 2 C 453/21 zu COVID - Reinigungskosten

PHP Rechtsanwälte (Stuttgart, Heilbronn) erstreiten Urteil am Amtsgericht Heilbronn, in dem das Thema "COVID-Reinigungskosten" verhandelt wurde. Das Gericht führt aus, dass allgemein bekannt ist, dass jedenfalls während der zweiten Corona-Welle im vierten Quartal 2020 Maßnahmen des Infektionsschutzes und der Hygiene empfohlen waren und von der Öffentlichkeit erwartet wurden.Das Gericht führt aus, dass allgemein bekannt ist, dass jedenfalls während der zweiten Corona-Welle im vierten Quartal 2020 Maßnahmen des Infektionsschutzes und der Hygiene empfohlen waren und von der Öffentlichkeit erwartet wurden.
Die Rechnungspositionen ist auch durch das versichertes Schadensereignis adäquat kausal verursacht worden, weil ohne Beschädigung des Fahrzeugs des Versicherungsnehmers sie auch nicht angefallen wären.
Ferner  teilt das Gericht mit, dass es nicht nachvollziehbar ist, weshalb solche Kosten als Gemeinkosten von der Werkstatt getragen werden sollten. Insbesondere wenn der Reparaturauftrag zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Pandemie und die dadurch bedingten Infektionsschutz-und Hygiene-Maßnahmen bereits seit Monaten im allgemeinen Bewusstsein waren. Dann besteht keinerlei Veranlassung, diese Kosten einseitig dem Werkunternehmer aufzuerlegen und dadurch den Besteller bzw. Schädiger zu entlasten.Das Urteil als PDF zum Download Zurück zur News-Übersicht
 

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