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Aktuelles Urteil des Landgericht Dortmund vom 09.08.2023, Az.: 21 O 436/21 u.a. zum Thema Großkundenrabatt
Im vorliegenden Fall haben wir u.a. die Mietwagenkosten eingeklagt. Die Gegenseite hat sodann im laufenden Gerichtverfahren die Aufrechnung mit einem angeblich gewährten Großkundenrabatt i.H.v. 15 -20 % erklärt. Das Gericht kam nach der umfangreichen Beweisaufnahme zu dem einzig richtigen Entschluss, dass vorliegend keine Rabatte, auch keine sog. Kick-Back Zahlungen, gewährt worden sind und die Klägerin sich diese auch nicht fiktiv anrechnen lassen muss, weil sie verpflichtet sei, solche auszuhandeln.Das Landgericht Dortmund hat der Gegenseite daher eine klare Absage erteilt und klar herausgestellt, dass sich die Klägerin insbesondere nicht entgegen halten muss, dass sie Rabatte hätte aushandeln müssen – zumal wir unter Beweis gestellt haben, dass die Klägerin dies sogar überobligatorisch versucht hatte, jedoch vom Händlerverband eine Absage erhielt. Das Urteil stellt noch mal unseren bisher wirklich überragenden Erfolg im Bereich Großkundenrabatt dar.Das Urteil als PDF zum Download Zurück zur News-Übersicht