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Aktuelles Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.05.2022, Az.: 43 C 3789_21 bzgl. Abzug Großkundenrabatt bei konkreter Abrechnung

Ein weiterer Erfolg konnte durch die PHP Rechtsanwälte vor dem Amtsgericht Stuttgart erzielt werden. Das Gericht hält in diesem Fall den Abzug eines Großkundenrabatt für unberechtigt. Maßgeblich für einen gerechtfertigten Abzug ist, dass der entsprechende Rabatt zugänglich war und auch gewährt wurde. Aufgrund der Aussagen der Zeugen ist es der darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin gelungen, den entsprechenden Einwand der Beklagten zur Überzeugen des Gerichts auszuräumen.Wir werden hier weiter am Ball bleiben und weitere Entscheidungen zu dieser Thematik erstreiten. 
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